Neue gesetzliche Bestimmungen für Winterreifen ab 2018

Winterreifen ab 1.1.2018

✅ müssen neben der M+S Kennzeichung auch das Alpine Schneeflocken-Symbol (sogenannte 3 Peak Mountain Snow Flake, 3PMSF) aufweisen ❄️
✅ gehören zur sicheren Fahrzeugnutzung bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte verpflichtend aufgezogen. Kurz: Seit 2010 besteht in Deutschland „situative Winterreifenpflicht“ (§ 2 Absatz 3a der StVO sowie Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage), und das nicht nur von Ostern bis Oktober.
Andernfalls kann es 60 Euro Bußgeld kosten und 1 Punkt in Flensburg geben. Kfz-Halter zahlen sogar 75 Euro!
 – können bis 30.09.2024 gefahren werden, wenn sie vor 2018 produziert wurden UND falls sie nur das M+S Logo haben.

Mehr Infos zu gesetzlichen Bestimmungen für Winterreifen in ganz Europa haben beispielweise die Reifenhersteller Conti, Pirelli und Yokohama zusammengestellt.


Produktionsdatum der Reifen entscheidend

 Das Herstellungsjahr Eurer Winterreifen könnt Ihr an der sogenannten DOT-Nummer an der Reifenseite ablesen. Die ersten beiden Ziffern geben die Kalenderwoche der betreffenden Reifenproduktion an, die hinteren Ziffern stehen für das Produktjahr.

Wichtigste Infos im Video

 Die wichtigsten Informationen für Autofahrer fasst das folgende Video des NDR Nordmagazin ganz anschaulich zusammen:

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